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Mitteilungen des Schützenclub MTL e.V.

Versammlung am 11.04.2026

5.4.2026

Liebe Vereinsmitglieder,

am 11. April 2026 findet ab 18 Uhr unsere nächste Vereinsversammlung des Schützenclub MTL e. V. statt. Wir laden alle herzlich dazu ein, gemeinsam einen informativen und geselligen Abend zu verbringen.

Besonders wichtig für die Teilnehmer am Wettkampf: Bitte erscheint pünktlich, da für den Wettbewerb nur eine Stunde zur Verfügung steht. Eine rechtzeitige Anreise stellt sicher, dass ihr optimal vorbereitet starten könnt und keine wertvolle Zeit verloren geht.

Wir freuen uns auf eure Teilnahme und wünschen allen Schützen schon jetzt viel Erfolg!

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

Hinweise bzw. Neuigkeiten vom Waffenwart:

27.4.2025

Hinweise bzw. Neuigkeiten vom Waffenwart:

1. Ab sofort steht im Spielzeugsortiment ein neu beschaffter Unterhebel-Repetierer (UHR) Marlin 1894 für Patrone .357 Mag./.38 Spl. zur Verfügung. Der weiterhin vorhandene UHR Henry Big Boy kann bei Bedarf - auschließlich mit Patrone .38 Spl.!!! - weiter genutzt werden.

 

2. Nach mehr als 1000 Tagen Abwesenheit wg. technischer Revision hat die erste Pistole CZ-75/Sport 2 in 9mm Luger zurück zu uns gefunden. Sie wurde getestet, eingeschossen und funktioniert erwartungsgemäß zuverlässig und hochpräzise. Somit stehen wieder zwei CZ-75/Sport 2 mit dem Potential für künftige Deutsche Meister zur Verfügung.

 

3. Unsere erste AR-15 SigSauer M400 funktioniert nach Revision des Gas-Systems vor einiger Zeit wieder tadellos und vor allem zuverlässig. Insofern steht der Nutzung - insbesondere bei entsprechenden "Großkaliber"/Langwaffen-Disziplinen - nichts mehr im Wege.

 

4. Der insbesondere für BDMP-Dienstwaffen-Disziplinen angeschaffte Revolver Smith&Wesson Model 19 für Patrone .38 Spl. und .357 Mag. wurde nach Hinweisen auf mögliche Präzisionsprobleme ausgiebig überprüft und getestet. Ergebnis: Keinerlei Mängel, dafür überragende Präzision - insbesondere mit Magtech .38 Spl. 158gr. Vollmantel/Flachkopf. Hier sei man sich freilich darüber im Klaren, dass es aufgrund des kürzeren Laufes, des geringeren Gewichts sowie der klassischen Griffgeometrie gleichermaßen sattelfester Schießfertigkeiten und ausreichend Übung seitens des Schützen bedarf. Auch wirken sich Schützenfehler hier gravierender aus. Darüber hinaus wird empfohlen, sich bei diesem Revolver aufgrund dessen klassischer Auslegung weitgehend auf die Verwendung von Patronen .38 Spl. zu beschränken. Für Sport und Spiel in .357 Mag. (und natürlich auch .38 Spl.) stehen ja noch zwei weitere Revolver Smith&Wesson 686 mit ergonomischeren Griff und 6 Zoll-Lauf zur Verfügung...

 

5. Das Ordonnanz-Gewehr Mauser K98k/Preduzece 44 für 8x57IS wurde mangels Nutzung ausgemustert, an die Schießhalle Grimma abgegeben und wird dort im Rahmen des "Schießens für Jedermann" weiterverwendet. Im Verein stehen für Ordonnanzgewehr/Großkaliber-Disziplinen weiterhin der Carl Gustav M/96 (Schweden-Mauser) in 6,5x55 sowie der Mosin-Nagant M1891/30 in 7,62x54R zur Verfügung.

 

6. Eine der beiden Pistolen Hämmerli X-esse in .22lr. ist defekt und steht bis auf weiteres nicht zur Verfügung.

 

7. In den nächsten 2 Monaten erwarten wir Ankunft und Indienststellung einer klassischen Kammerstengel-Repetierbüchse CZ 600 Alpha für .223 Rem. mit Zielfernrohr und Zweibein.

 

8. Aufgrund chronisch grobmotorischen Umgangs mit dem Waffenreinigungs-Equipment ist die Durchmischung der Reinigungsfilze mittlerweile an der Tagesordnung. Der Waffenwart wird diese nicht mehr händisch nachsortieren. Deshalb kann es auch passieren, dass versehentlich ein übermaßiger Filz in den Waffenlauf gezogen wird und dort steckenbleibt. Wenn sich der Filz per Zugschnur nicht mehr mit einfacher Muskelkraft bewegen lässt, dann bitte aufhören und das Problem der Aufsicht bzw. Falk melden. Die Waffe wird dann vorübergehend außer Dienst gestellt und vom Waffenwart revidiert. Hier bitte keine Angst oder Scham. Das kann jedem mal passieren und ist deshalb auch nicht schlimm. Demzufolge werden auch keine Köpfe abgerissen.

 

Auf keinen, auf gar keinen Fall darf jedoch versucht werden, den Filz zu Zweit mit Gewalt durchzuziehen!

 

Wenn dies misslingt und die Waffe mit derart festgekeilten Filz oder gar beschädigt beim Waffenwart landet, dann ist - zu Recht - Ärger vorprogrammiert...

 

Das "Mischfilzproblem" wird mittelfristig gelöst.

Nutzung von Vereinswaffen

2.3.2023

Zur Verwendung von Munition in Vereinswaffen gelten folgende verbindliche Regelungen:

1. Zum Abfeuern aus Vereinswaffen ist regulär nur kommerziell erworbene, fabrikmäßig hergestellte, CIP-konforme und -geprüfte Qualitätsmunition klarer Herkunft in Originalverpackung zu verwenden, deren Herstellungslos nicht älter als 5 Jahre ist.

2. Die Verwendung korrosiver "Surplusmunition" sowie gesetzlich verbotener Munition (z. B. Hartkern- und Leuchtspurmunition) ist strikt untersagt.

3. Für die Verwendung von selbst- bzw. wiedergeladener Munition in Verweinswaffen, z. B. bei Wettkämpfen, gelten folgende besondere Regelungen:

a) Der Verwender wieder- bzw. selbstgeladener Munition haftet auschließlich und vollumfänglich für jegliche daraus resultierenden Schäden an Vereinseigentum (z. B. Waffensprengung, Laufaufbauchung etc.). Im Schadensfall trägt der Verwender auch im Zweifel die Beweislast.

b) Der Schütze muss selber Wiederlader sein und eine gültige Erlaubnis nach Paragraph 27 SprengG zur Herstellung von Patronen mit NC-Pulver besitzen.

c) Die zu verwendene Munition muss vom Schützen selbst gesetzes- und CIP-konform hergestellt worden sein. Im Schadensfall trägt der Verwender auch hier im Zweifel die Beweislast.

d) Der Schütze hat die beabsichtigte Verwendung selbst hergestellter Munition in Vereinswaffen bei einem wiederladeberechtigten Vorstandsmitglied - vorzugsweise dem Waffenwart - vorab anzumelden, hierbei die Wiederladeberechtigung nachzuweisen, die zur beabsichtigten Verwendung bestimmte Munition zur Inaugenscheinnahme vorzuzeigen und nach kurzer Aufklärung auf einer genormten Erklärung die Akzeptanz der vorgenannten Regelungen sowie die Haftungsübernahme unterschriftlich zu versichern.

4. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Regelungen droht dauerhafter Ausschluss von der Vereinswaffennutzung. Auf die - auch im eigenen Interesse - dringend angeratene Verpflichtung, festgestellte Mängel/Schäden an Vereinseigentum umgehend zu dokumentieren und einem Vorstandsmitglied anzuzeigen, soll an dieser Stelle nochmals ausdrücklich hingewiesen werden. Bei nachweislich vorsätzlicher Verschleierung von selbst verursachten Schäden in Zusammenhang mit regelwidrigem Munitionsgebrauch drohen neben der vollumfänglichen Haftbarmachung auch vereinsrechtliche Abmahnung und dauerhafter Ausschluss von der Vereinswaffennutzung.

Gute Gründe für die Verwendung von Bleimunition

5.10.2022

Der DSB informiert in einem Rundschreiben und auf der Website über die Bestrebungen, bleihaltige Munition zu verbieten- und erläutert, warum das keine gute Idee ist. Den Beitrag gibt es hier:  https://dsb.pageflow.io/blei#348700

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